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Fragen und Antworten

Wir haben Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zu den Themen Mediation und Kommunikation zusammengestellt.

Wenn ein Konflikt unlösbar scheint, ist Mediation als alternatives Streitbeilegungsverfahren, eine Möglichkeit, mit Hilfe eines allparteilichen Dritten das Gespräch wieder möglich zu machen und die Konfliktkompetenz zu stärken.

Für eine Mediation sind meistens mehrere Gespräche erforderlich. In einer neutralen Atmosphäre stellen die Beteiligten unter Anleitung der Mediatoren ihre unterschiedlichen Sichtweisen dar. Die Interessen und Bedürfnisse jedes Einzelnen kommen zur Sprache. Mit Empathie leiten Mediatoren Beteiligte im Verfahren, fördern gegenseitiges Verständnis und die Fähigkeit Lösungen zu entwickeln.

Am Ende des Verfahrens steht die Vereinbarung. Sie wird mit Unterstützung der Mediatoren von den Konfliktparteien selbstbestimmt und einvernehmlich erarbeitet.

Eine Mediationsausbildung richtet sich an alle, die einen professionellen Umgang mit Konflikten im beruflichen wie auch im privaten Kontext erlernen möchten. Mediator/-in werden Sie, wenn Sie eine Mediationsausbildung im Umfang von 200 Zeitstunden absolvieren. Mit Abschluss dieser Ausbildung erhalten Sie von dem Ausbildungsinstitut ein bundesweit anerkanntes Zertifikat und haben die Möglichkeit, sich nach den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation als Mediator/in anerkennen zu lassen.

Ja. Eine Mediation ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Wenn bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, so wird dies auf Antrag der Rechtsanwälte i.d.R. für die Dauer des Mediationsprozesses zum Ruhen gebracht. Wenn die Mediation erfolgreich ist, wird das Gerichtsverfahren im Anschluss unter Einbeziehung der Mediationsvereinbarung formell zum Abschluss gebracht.

Nein. Anwälte sind rechtsberatend tätig und nehmen in der Regel nur die Interessen einer Partei wahr. Der Mediator setzt sich hingegen für alle Konfliktbeteiligten ein. Er ist somit nicht nur neutral, sondern auch allparteilich.

Nein. Der Mediator hat im gesamten Verfahren keine Entscheidungskompetenzen. Die Konfliktbeteiligten handeln eigenverantwortlich und erarbeiten eine individuelle Lösung.

Mediationen finden auf neutralem Boden statt. In der Regel werden die Räumlichkeiten des Mediators genutzt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, insbesondere bei Unternehmen, vor Ort einen neutralen Besprechungsraum zu nutzen.

Ja. Die Mediation basiert auf Freiwilligkeit und kann jederzeit von den beteiligten Konfliktparteien beendet werden.

Die Dauer und Kosten einer Mediation richten sich nach Art und Umfang des Konfliktes. Manchmal ist eine Kurzmediation von wenigen Stunden ausreichend. In der Regel werden jedoch mehrere Sitzungen, die üblicherweise zwischen 60-90 Minuten dauern, benötigt.

Ja. Mediatoren und die in die Durchführung des Mediationsprozesses eingebundenen Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Konflikte bei denen Mediation zur Klärung und Lösung beitragen kann, kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Nachfolgend einige häufige Anwendungsfelder:

Ja, denn in der Herausforderung Unternehmensnachfolge steckt viel Konfliktpotential, welches Familie und Unternehmen schwer belasten kann. Ziel einer Mediation ist die Entwicklung eines Planungskonzepts für die Unternehmensnachfolge. Eine Mediation bietet sich daher sowohl bei einer geplant angegangenen Unternehmensnachfolge als auch im Erbfall an, wenn die Gesellschafter (Familienangehörige und Fremdgesellschafter) in Uneinigkeit geraten. Unter professioneller Anleitung können alle wichtigen persönlichen und wirtschaftlichen Fragen miteinander geklärt werden.

Lesen Sie hierzu auch unseren Unternehmensnachfolge-Blogartikel.